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ff-intern:definitionen:erfahrenergruppenfuehrer

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Erfahrener Gruppenführer für Burgwachen

<Definition für Konzertwachen Schwedenwiese · Burg Trausnitz>


1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Seite definiert den Begriff „erfahrener Gruppenführer“ im Kontext der Konzertwachen auf der Schwedenwiese der Burg Trausnitz.

Die Definition dient als verbindliche Grundlage für:

  • die Einteilung von Wachhabenden,
  • die Qualifikationsbewertung,
  • die einheitliche Auslegung bei der Wachplanung.

2. Definition

Als erfahrener Gruppenführer gilt, wer alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • mindestens ein Jahr als Gruppenführer eingesetzt,
  • mindestens drei vergleichbare Wachen gemeinsam mit einem sehr erfahrenen Wachhabenden durchgeführt (dessen Dienstzeit als Gruppenführer mindestens fünf Jahre beträgt),
  • durch einen Wachleiter eingewiesen (Wachleiter = gewählte Zugführer).

3. Anwendungsbereich

Diese Definition gilt ausschließlich für Konzertwachen auf der Schwedenwiese der Burg Trausnitz. Für andere Wacharten oder Einsatzformen können abweichende Regelungen bestehen.

4. Gültigkeit und Verantwortung

  • Verantwortlich für Inhalt: Stephan Wendleder
  • Freigabe durch:
  • Gültig ab:
  • Überprüfung / nächste Revision: Januar 2027

Autor: Stephan Wendleder Erstellt am: 17.01.2026 Letzte Änderung: 17.01.2026 Version: 1.0

ff-intern/definitionen/erfahrenergruppenfuehrer.1768608434.txt.gz · Zuletzt geändert: von Stephan Wendleder