ff-intern:definitionen:erfahrenergruppenfuehrer
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Inhaltsverzeichnis
Erfahrener Gruppenführer für Burgwachen
<Definition für Konzertwachen Schwedenwiese · Burg Trausnitz>
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Seite definiert den Begriff „erfahrener Gruppenführer“ im Kontext der Konzertwachen auf der Schwedenwiese der Burg Trausnitz.
Die Definition dient als verbindliche Grundlage für:
- die Einteilung von Wachhabenden,
- die Qualifikationsbewertung,
- die einheitliche Auslegung bei der Wachplanung.
2. Definition
Als erfahrener Gruppenführer gilt, wer alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- mindestens ein Jahr als Gruppenführer eingesetzt,
- mindestens drei vergleichbare Wachen gemeinsam mit einem sehr erfahrenen Wachhabenden durchgeführt (dessen Dienstzeit als Gruppenführer mindestens fünf Jahre beträgt),
- durch einen Wachleiter eingewiesen (Wachleiter = gewählte Zugführer).
3. Anwendungsbereich
Diese Definition gilt ausschließlich für Konzertwachen auf der Schwedenwiese der Burg Trausnitz. Für andere Wacharten oder Einsatzformen können abweichende Regelungen bestehen.
4. Gültigkeit und Verantwortung
- Verantwortlich für Inhalt: Stephan Wendleder
- Freigabe durch: —
- Gültig ab: 17.01.2026
- Überprüfung / nächste Revision: Januar 2027
Autor: Stephan Wendleder Erstellt am: 17.01.2026 Letzte Änderung: 17.01.2026 Version: 1.0
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